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  Allgemeine Bestimmungen  
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam Dienstleistungen) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB) erbringt. Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter LBB Dienstleistungen für diese jeweilige Dienstleistung geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistungen der LBB wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der LBB bezogen werden.
1.1. Vertrag
Der Vertrag mit der LBB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.
1.2. Ausweispflicht
Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahnpersonals auszuweisen.
1.3. Altersklassen und Kategorien
Winter Kleinkinder bis und mit 5 Jahre
Kinder 6. Geburtstag bis und mit 12 Jahre
Jugendliche 13. Geburtstag bis und mit 17 Jahre
Studenten
keine Altersbeschränkungen. Eine Ermässigung wird nur gegen Vorweisen eines gültigen Studenten-, Lehrlings- oder Schülerausweises mit Foto ausgegeben. Kein Rabatt auf Einzelfahrten und Jahres- resp. Saisonabonnemente.
Erwachsene ab 18. Geburtstag
Senioren ab 65. Geburtstag
Seniorinnen ab 64. Geburtstag

Sommer
Kleinkinder bis und mit 5 Jahre
Kinder 6. Geburtstag bis und mit 15 Jahre
Erwachsene ab 16. Geburtstag
Im Sommer gibt es keine Ermässigungen für Senioren und Studenten
Familien als Familie gilt mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind/Jugendlichen
Gruppen
Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 20 Abonnemente (egal, welcher Personengruppe) desselben Geltungsbereiches, für die gleiche Dauer und ab demselben Gültigkeitstag gelöst werden. Als Gruppe wird ein Verein oder ein Club anerkannt. Die Ausgabe der Abonnemente erfolgt nur an den/die Gruppenleiter/in gegen Vorweisung eines Ausweises, Unterschrift und Adressangabe.
1.4. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn-Tarifprospekt bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind.
1.5. Gültigkeit der Pistenpässe
Die Pistenpässe und Abonnemente sind nur tagsüber und während der publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abendveranstaltungen und Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten gelten andere Bestimmungen. Punktekarten sind während zwei aufeinander folgenden Saisons gültig. Mehrfahrtenkarten der Übungslifte sind während einer Saison gültig.
1.6. Transport

Mit dem Verkauf eines Bergbahntickets verpflichtet sich die Lenzerheide Bergbahnen AG zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers oder seines Materials gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander- und Schlittelwege.

Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Zurzeit werden Mountainbikes von der Sesselbahn Alp Stätz und den Gondelbahnen Rothornbahn 1. und 2. Sektion transportiert. Der Gleitschirmtransport ist auf allen Bahnen möglich, wird aber ab Sommer 2008 für Fahrten auf das Rothorn neu geregelt, da dort eine Wildruhezone eingerichtet wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Preise
Die Preise für die Bergbahntickets werden im Bergbahn-Tarifprospekt (genaue Bezeichnung mit Jahreszahl) und im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, pro Person und im Allgemeinen inkl. Mehrwertsteuer. Alle Bergbahntickets, ausgenommen Punktekarten, sind persönlich und nicht übertragbar. Sämtliche Mehrtageskarten sind linear und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen ist die „12 für 10“ Karte, die 12 wählbaren Tage müssen bis Ende der aktuellen Saison eingelöst werden. Ungebrauchte Tage werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Bergbahn-Tarifprospekt und im Internet auf www.lenzerheide.com. Zusätzlich zu den Ticketpreisen erhebt die LBB eine Gebühr von CHF 5.00 für die den Ticketkäufern abgegebenen elektronischen Datenträger. Diese gehen in das Eigentum des Käufers über. Die Datenträger können wiederholt, mit mehreren Angeboten gleichzeitig und zum Teil auch in anderen Schneesportgebieten benutzt werden.
2.2. Zahlungen
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von der LBB schriftlich bestätigt worden ist. Für andere Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Die LBB ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist die LBB berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Wir behalten uns vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse ist eine Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer(CVC) als Garantie anzugeben oder 100% Vorauszahlung zu leisten. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der LBB.
2.3. Stornierungen
Wird ein Anlass seitens des Kunden storniert, fallen nachfolgende Gebühren an:
Bei Stornierungen von Anlässen und Reservationen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 verrechnet.
Bei Stornierungen von Anlässen und Reservationen bis 4 Wochen vor der Durchführung werden 20% des Betrages in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen von Anlässen und Reservationen bis 2 Wochen vor der Durchführung werden 50% des Betrages in Rechnung gestellt.
Eerfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Durchführung, wird der volle Betrag verrechnet.
2.4. Preis- und Leistungsänderungen
Die Lenzerheide Bergbahnen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.
2.5. Währungen
Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken und Euro. Die Euroumrechnung erfolgt nach aktuellem Tageskurs. Die Beispiele in Prospekten entsprechen dem Kurs zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes. Wechselgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.
3. Ticketing
3.1. Ticket-Rückvergütungen
Pistenpässe ab 2 Tagen sowie Saison- & Jahresabonnemente werden bei Krankheit/Unfall gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses eines Arztes der Region ab dem Folgetag der letzten Benützung anteilsmässig zurückerstattet. Der Rückerstattungsanspruch für Saison- und Jahresabonnemente erlischt am 28. Februar der laufenden Saison. Der Rückerstattungsanspruch für Pistenpässe ab 2 Tagen läuft am Ende der aktuellen Saison ab. Nach Ende der Wintersaison können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Pistenpässe oder Abonnemente nach der Hinterlegung nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung ebenfalls.
Wintersaison- und Jahresabonnemente (inkl. TopCard)
- Rückgabe bis spätestens 31. Dezember 60 % des Kaufpreises
- Rückgabe bis spätestens 31. Januar 40 % des Kaufpreises
- Rückgabe bis spätestens 28. Februar 20 % des Kaufpreises
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Familien TopCard. Bei dieser ist keine Rückerstattung vorgesehen.
Tickets, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren, werden gegen Rückgabe kostenlos ersetzt. Tickets, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, können gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 umgetauscht werden.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich in Form von Gutscheinen in Schweizer Franken.
3.2. Ticketverlust
Werden verlorene Mehrtageskarten (ab 3 Tagen) nicht mehr gefunden, werden sie gegen Vorweisung der Kaufquittung oder eines gleichwertigen Beleges ersetzt. In einem solchen Fall wird eine Sperrgebühr von CHF 20.00 und die Gebühr von CHF 5.00 für den neuen Datenträger erhoben.
3.3. Ticketmissbrauch
Das Bahnpersonal ist jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.
Wird ein Ticketmissbrauch wie Verwendung von Tickets von Drittpersonen oder Fälschung von Ausweisen festgestellt, hat dieser den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleichzeitig werden folgende Umtriebsgebühren erhoben: bis 2 Tagesskipass CHF 250.00 und ab 3 Tagesskipass inkl. Saison- und Jahreskarten CHF 500.00. Zusätzlich ist der Fahrpreis nachzuzahlen. Im Wiederholungsfall wird der Fahrausweis eingezogen, die Daten werden gelöscht und es wird Strafanzeige erstattet.
3.4. Fehlverhalten Ticketkäufer
Verstösst der Ticketkäufer gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen des Bahnpersonals, Sperrungen von Skiabfahrten oder Wanderwegen, Vorschriften betreffend Wald- und Wildschutzzonen sowie FIS-Regeln oder verhält er sich rücksichtslos, kann die LBB ihn von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und das Ticket – vorbehältlich einer abweichenden Regelung in diesen AGB – entschädigungslos entziehen und den Transport verweigern. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.
Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Für die Rückerstattung des Ticketpreises gilt Ziff. 3.1 sinngemäss.
Wer Anlagen und Einrichtungen der LBB beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigungen bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
4. Mietgegenstände

Die Miete von Sport- und anderen Gerätschaften wird mittels individualisierten Mietverträgen und den darin enthaltenen Bestimmungen geregelt. Die AGB sind dabei immer integrierender Bestandteil solcher mit der LBB abgeschlossenen Mietverträge. Zurzeit bietet die LBB die Vermietung von Schlitten und Trottinetts an.

5. Kundenanlässe

Die LBB bietet tagsüber und abends auch Gruppen- resp. Kundenanlässe an. Als Grundlage der Rechtsbeziehung dient die Reservations-/Auftragsbestätigung. Reservationen werden schriftlich bestätigt. Ohne Gegenbericht des Kunden innerhalb der auf der Offerte vereinbarten Zeitspanne ist die Offerte hinfällig.
Bis spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung ist die Personenanzahl definitiv zu bestätigen. Weicht die Personenanzahl nach unten ab, werden alle angemeldeten Personen verrechnet, weicht die effektive Personenzahl nach oben ab, so wird die definitive Anzahl Personen verrechnet. Bei einer Mehranzahl von über 10% der angemeldeten Person sind Warenmenge und Zeitablauf nicht mehr gewährleistet.
Sämtliche Speisen und Getränke werden von der LBB bezogen. Es ist nicht möglich, in den Räumlichkeiten (indoor und outdoor) der LBB mitgebrachte Waren oder solche anderer Anbieter auszugeben.
Hat die LBB begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet, ist sie berechtigt, die Reservationsvereinbarungen jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
Sollte ein Kundenanlass aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Sturm, Lawinengefahr) nicht durchgeführt werden können, ist die LBB um eine Alternative besorgt.

Bei Stornierungen gelten die Angaben gemäss Artikel 2.3.
6. Störungen in der Leistungserbringung
Kann die LBB ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag, nicht oder vorübergehend nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Bergbahntickets daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der LBB. Das gilt insbesondere in folgen Fällen:
- Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge Zufalls und höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlicher Anordnungen;
- Überlastung der Transportanlagen;
- Betriebsstörungen, z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen
7. Unfall im Schneesportgebiet

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der LBB, kann er den Rettungsdienst der LBB in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der LBB wird mit CHF 180.00 verrechnet. Für den Krankenwagen-Transport werden zusätzlich CHF 120.00 in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.B. Rega) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

8. Beanstandungen, Haftung
Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die LBB betreffen, sind unverzüglich an die LBB bzw. an ihr Personal zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der LBB verloren.
Die LBB haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Eine Haftung der LBB für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge
- Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten,
- Missachtens von Weisungen und Warnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes,
- Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren,
- fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf Anlagen und Skipisten,
- Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.,
- ungenügender Pistenpräparierung.
Im Übrigen stützt sich die Haftung der LBB im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten, ausser es könnte der LBB eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen.
Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die LBB im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze.
Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.
9. Versicherung

Die LBB empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.

10. Kundendaten

Die LBB verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten.
Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.
Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die Lenzerheide Bergbahnen AG in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die LBB gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben.
11. Schlussbestimmungen

Mitteilungen per e-mail gelten als schriftlich erfolgt.
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vaz/Obervaz
Lenzerheide, 1. Juli 2007
 
 
 
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