| 1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder |
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen
anderen gefährdet oder schädigt.
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| 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise |
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-,
Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
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| 3. Wahl der Fahrspur |
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Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so
wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
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| 4. Überholen |
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Ueberholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber
immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder
für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
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| 5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren |
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Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem
Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich
nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und
andere tun kann.
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| 6. Anhalten |
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen
oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter
Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich
freimachen.
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| 7. Aufstieg und Abstieg |
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Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den
Rand der Abfahrt benutzen.
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| 8. Beachten der Zeichen |
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation
beachten.
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| 9. Hilfeleistung |
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Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
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| 10. Ausweispflicht |
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Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich
oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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