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Gästeabgaben

Die Gästeabgabe ist von allen Personen zu entrichten, die in der Region übernachten. Der Ertrag der Gästeabgabe wird ausschliesslich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Verantstaltungen, welche für den Gast geschaffen und welche von ihm im überwiegendem Masse besucht werden, verwendet.

Jede Gemeinde hat ihr eigenes Gästeabgabegesetz. Dies ist ein Gesetz wie das Steuergesetz. Die Gästeabgabe wird im Auftrag der Gemeindeverwaltung eingefordert. Vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlungen gegen dieses Gesetz werden vom Gemeindevorstand mit Busse bis zu CHF 5'000.00 bestraft.

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Übersicht Tarife Gästeabgabe

» Tourismusgesetz und Ausführungsbestimmungen der Orte Churwalden, Parpan und Malix

» Tourismusgesetz und Ausführungsbestimmungen Lantsch/Lenz